von Elisa Meyer
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Einschulungsfeier für alle angemeldeten Gäste die Testpflicht gilt. Dies bezieht sich auch auf die einzuschulenden Kinder, die vor Beginn der Veranstaltung eine qualifizierte Selbstauskunft bzw. ein negatives Testergebnis eines Testzentrums vorweisen müssen.
Das Testergebnis darf höchstens drei Tage alt sein.
Geimpfte bzw. genesene Erwachsene brauchen kein negatives Testergebnis, müssen dies aber nachweisen.
Aktuelle Informationen sowie Änderungen finden Sie auf unserer Homepage.