von Walburga Pleus

Die Anträge sind für das Schuljahr 2021/2022 bis zum 10. Juni 2021 von Ihnen zu stellen. Weitere Infos finden sie auch im Flyer.

Nach rechtzeitiger Antragstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten Sie während der Sommerferien von der Kreisverwaltung digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird nachfolgend Ihrem Kind zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte und eine Unterschrift ausgehändigt.

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